FAQ

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann ist Anmeldeschluss:
1.7.2012. Es gilt das Datum des Poststempels.

Soll ich die Anmeldung jetzt schon abschicken?
Nein, die Anmeldung und alle Unterlagen bitte so wie in den Bedingungen gefordert zusammen einsenden.

Vielleicht möchte ich noch etwas ändern, soll ich die Komposition trotzdem schon einschicken?
Nein, um unnötige Arbeit und Versandkosten zu sparen, bitte die Komposition erst einsenden, wenn Sie damit fertig sind. Bitte beachten Sie dabei den Einsendeschluss.

Darf ich eine Aufnahme meines Werkes zu meiner Einsendung dazu legen?
Ja. Eine Aufnahme kann es uns möglicherweise erleichtern, das Werk im Gesamten schneller zu erfassen. Dies ist aber keine Pflicht und beeinflusst in keiner Weise unsere Entscheidungen über das Werk.

Kann ich die Noten auch per Email schicken?
Nein, bitte per Post. Eine elektronische Übermittlung ist derzeit nicht vorgesehen.

Darf man auch für E-Geigen oder Effektgeräten komponieren?
Nein.

Darf man vorhandene Musikwerke für zwei Violinen arrangieren?
Nein – man darf aber vorhandene, gemafreie Melodien verwenden, um sie in eine eigene Komposition einzubauen, zB als musikalische Anspielung. Komplette Transkriptionen sind nicht erwünscht.

Darf ich schon bereits komponierte Werke einsenden?
Wenn diese bisher unveröffentlicht und noch nicht aufgeführt wurden. Hierbei ist aber auf die Ausschreibung zu achten.

Wie lange soll mein Stück dauern?
Ca. 5 Minuten. Nicht kürzer als 4,15 Minuten und auch nicht länger als 5,30 Minuten.

Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?
12€ pro Komposition.